Mitgliedschaft

Jeder kann Mitglied werden, der den Zweck und die Ziele des Vereins bejaht und unterstützt. Auch eine Fördermitgliedschaft ist möglich.

Sie finden hier den Mitgliedsantrag.

Ordentliche Mitglieder sind Angehörige von psychisch erkrankten Menschen. Unter Angehörigen versteht der Verein jeden, der einem psychisch erkrankten Menschen nahe steht, der sich ihm „angehörig“ fühlt: Partner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Lebensgefährten, Freunde usw. Fördernde Mitglieder sind juristische und natürliche Personen, die den Zweck und die Ziele des Vereins bejahen und seine Arbeit unterstützen.

  • Die Mitgliedschaft aller Angehörigen in der Familie zum Mitgliedsbeitrag eines Einzelmitglieds ist möglich und wünschenswert. Der Beitrag ist ein Familienbeitrag.
  • Vierteljährliche Zusendung der Verbandszeitschrift des Landesverbands Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (ApK Bayern) „unbeirrbar“ mit verbandsinternen und bayerischen Informationen aus dem psychiatrischen und gesundheitspolitischen Bereich.
  • Einladungen zu allen Veranstaltungen des Vereins
  • Einladungen zu Tagungen unseres Landesverbands
  • Kostenlose sozialrechtliche Beratungen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro (Stand 2024). Darin ist die Mitgliedschaft in den drei Organisationen enthalten:

  1. Verein der Angehörigen und Freunde psychisch erkrankter Menschen in der Region 10
  2. Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.